Freie Kirche im freien Staat — Thesen der FDP
Verfasst: Samstag 21. April 2012, 13:17
...bereits in 1974 erarbeitete die FDP ein Thesenpapier zur Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland. Dieser Beschluss ist - neben inzwischen einer ganzen Reihe weiterer zum Erhalt der Grund- und Bürgerrechte - bis heute in der FDP gültig.
Die Thematik allerdings ist aktueller denn je:
"Freie Kirche im freien Staat — Thesen der FDP zum Verhältnis von Staat und Kirche (1974)"
http://www.payer.de/religionskritik/FDP1974.htm
So stellt das Papier u.a. fest, das der Status der KödR "nicht geeignet" sei. Es umfasst die Aufhebung der Sonderrechte gegenüber anderen Gruppierungen, die Entflechtung der "Kirchensteuer" von den Finanzämtern durch die Schaffung eines eigenen Beitragssystemes.
Besonders wichtig aber finde ich den Punkt 6.:
"Der Verfassungsgrundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates ist auf Länderverfassungen und Gesetze, Regeln und Gebräuche im öffentlichen Bereich anzuwenden. Die Glaubensüberzeugungen einzelner Gruppen dürfen nicht für alle verbindlich gemacht werden. Auf sakrale Formen und Symbole ist im Bereich staatlicher Institutionen wie Gerichten und öffentlichen Schulen zu verzichten. Die Eidesformel ist neutral zu fassen; dem Eidesleistenden muss es freistehen, den Eid durch einen Zusatz im Sinne seiner Weltanschauung zu ergänzen."
Gerade in Anerkennung der weltanschaulichen Diversität auch im Eichsfeld halte ich folgenden Punkt für wichtig:
...Die öffentliche Hand muss sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von Einrichtungen bereitsteht, um den Bedarf an weltanschaulich neutralen, jedermann zugänglichen Einrichtungen zu decken.
...und zu guter letzt:
Die Vertretung der Kirchen wie auch anderer gesellschaftlicher Gruppen in öffentlichen Gremien (z.B. Rundfunkräte, Schulausschüsse, Jugend- und Sozialausschüsse, Hearings u.a.) ist daraufhin zu überprüfen, wieweit sie der Funktion der Verbände für den jeweiligen Bereich entspricht.
Schade nur, das die FDP augenscheinlich vorerst kaum noch auf Regierungseinfluß hoffen kann.
Die Thematik allerdings ist aktueller denn je:
"Freie Kirche im freien Staat — Thesen der FDP zum Verhältnis von Staat und Kirche (1974)"
http://www.payer.de/religionskritik/FDP1974.htm
So stellt das Papier u.a. fest, das der Status der KödR "nicht geeignet" sei. Es umfasst die Aufhebung der Sonderrechte gegenüber anderen Gruppierungen, die Entflechtung der "Kirchensteuer" von den Finanzämtern durch die Schaffung eines eigenen Beitragssystemes.
Besonders wichtig aber finde ich den Punkt 6.:
"Der Verfassungsgrundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates ist auf Länderverfassungen und Gesetze, Regeln und Gebräuche im öffentlichen Bereich anzuwenden. Die Glaubensüberzeugungen einzelner Gruppen dürfen nicht für alle verbindlich gemacht werden. Auf sakrale Formen und Symbole ist im Bereich staatlicher Institutionen wie Gerichten und öffentlichen Schulen zu verzichten. Die Eidesformel ist neutral zu fassen; dem Eidesleistenden muss es freistehen, den Eid durch einen Zusatz im Sinne seiner Weltanschauung zu ergänzen."
Gerade in Anerkennung der weltanschaulichen Diversität auch im Eichsfeld halte ich folgenden Punkt für wichtig:
...Die öffentliche Hand muss sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von Einrichtungen bereitsteht, um den Bedarf an weltanschaulich neutralen, jedermann zugänglichen Einrichtungen zu decken.
...und zu guter letzt:
Die Vertretung der Kirchen wie auch anderer gesellschaftlicher Gruppen in öffentlichen Gremien (z.B. Rundfunkräte, Schulausschüsse, Jugend- und Sozialausschüsse, Hearings u.a.) ist daraufhin zu überprüfen, wieweit sie der Funktion der Verbände für den jeweiligen Bereich entspricht.
Schade nur, das die FDP augenscheinlich vorerst kaum noch auf Regierungseinfluß hoffen kann.