Hallo!
Ich habe mir die Türkensteuerliste für das Amt Gieboldehausen von 1542 beim Landesarchiv Sachsen-Anhalt heruntergeladen. Dazu gehörte auch der Ort Bernshausen, der mich besonders interessiert. Die Liste der Steuerpflichtigen ist allerdings sehr kurz. Daher meine Frage: Wer war eigentlich steuerpflichtig? Kann ich irgendwo den Text mit der Anordnung der Steuer finden? Meines Wissens war eine Reichssteuer, die direkt vom Kaiser angeordnet wurde.
Freue mich über jeden Hinweis!
Bernd Siebert
Ortsheimatpfleger Bernshausen
Oberdorfstr. 4
37136 Seeburg
Türkensteuer 1542 Amt Gieboldehausen
Moderator: silvio
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Türkensteuer 1542 Amt Gieboldehausen
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Re: Türkensteuer 1542 Amt Gieboldehausen
Sehr geehrter Herr Siebert,
ich bin sehr interessiert, denn ich fand im Ortsartikel Bodensee einen Hinweis auf erhaltene Türkensteuerlisten 1442 und 1445. Wissen Sie etwas darüber? Ob in meiner Vorfahrenliste (zumeist Bodensee und Hilkerode) auch Bernshausen vorkommt, muss ich noch nachschauen. Zur Sache Türkensteuer empfehle ich den Artikel Türkensteuer im Lexikon des Mittelalters (nur für das 15. Jh.).
Beste Grüße
Bernward Fahlbusch
ich bin sehr interessiert, denn ich fand im Ortsartikel Bodensee einen Hinweis auf erhaltene Türkensteuerlisten 1442 und 1445. Wissen Sie etwas darüber? Ob in meiner Vorfahrenliste (zumeist Bodensee und Hilkerode) auch Bernshausen vorkommt, muss ich noch nachschauen. Zur Sache Türkensteuer empfehle ich den Artikel Türkensteuer im Lexikon des Mittelalters (nur für das 15. Jh.).
Beste Grüße
Bernward Fahlbusch
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Re: Türkensteuer 1542 Amt Gieboldehausen
Sehr geehrter Herr Fahlbusch!
Über die Türkensteuer von 1442 und 1445 habe ich keine Informationen.
Schade, aber da kann ich nicht helfen.
MfG
Bernd Siebert
Über die Türkensteuer von 1442 und 1445 habe ich keine Informationen.
Schade, aber da kann ich nicht helfen.
MfG
Bernd Siebert
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Re: Türkensteuer 1542 Amt Gieboldehausen
Sehr geehrter Herr Siebert,
meines Wissens sind in den Türkensteuerlisten nur die männlichen Haushaltsvorstände aufgeführt. Wenn dieser verstorben ist, die Witwe, ggf. auch ein Vormund, wenn nur noch unmündige Kinder leben. Die Anzahl der Steuerpflichtigen korreliert also mit der Anzahl der bewohnten Häuser. Die Schatzungsgrundlage ist unterschiedlich, oft der (geschätzte) Besitz und das Einkommen. Zum Teil werden zusätzlich auch für das namentlich nicht aufgeführte Gesinde Steuerbeträge angegeben. Gemeinde, Kirche (Fabrica) und Hirten sind ebenfalls steuerpflichtig. Manchmal werden einzelne Steuerpflichtige auch wegen Armut von der Abgabe befreit.
Da die Art und Weise der Erhebung der Steuern aber den Territorien überlassen wurde, gibt es keine einheitliche Handhabung.
Grüße aus dem Westerwald
meines Wissens sind in den Türkensteuerlisten nur die männlichen Haushaltsvorstände aufgeführt. Wenn dieser verstorben ist, die Witwe, ggf. auch ein Vormund, wenn nur noch unmündige Kinder leben. Die Anzahl der Steuerpflichtigen korreliert also mit der Anzahl der bewohnten Häuser. Die Schatzungsgrundlage ist unterschiedlich, oft der (geschätzte) Besitz und das Einkommen. Zum Teil werden zusätzlich auch für das namentlich nicht aufgeführte Gesinde Steuerbeträge angegeben. Gemeinde, Kirche (Fabrica) und Hirten sind ebenfalls steuerpflichtig. Manchmal werden einzelne Steuerpflichtige auch wegen Armut von der Abgabe befreit.
Da die Art und Weise der Erhebung der Steuern aber den Territorien überlassen wurde, gibt es keine einheitliche Handhabung.
Grüße aus dem Westerwald
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